Indi­vi­du­ell

Unse­re indi­vi­du­el­le Steu­er­be­ra­tung bie­tet maß­ge­schnei­der­te Unter­stüt­zung und Exper­ti­se, um finan­zi­el­le Ange­le­gen­hei­ten unter Berück­sich­ti­gung per­sön­li­cher Zie­le und gesetz­li­cher Vor­schrif­ten opti­mal zu gestal­ten.

Auf Augen­hö­he

Unse­re Steu­er­be­ra­tung auf Augen­hö­he zeich­net sich durch einen offe­nen, respekt­vol­len Dia­log aus, bei dem kom­ple­xe steu­er­li­che The­men ver­ständ­lich erklärt und gemein­sam prak­ti­ka­ble Lösun­gen ent­wi­ckelt wer­den.

Ganz­heit­lich

Unse­re ganz­heit­li­che Steu­er­be­ra­tung betrach­tet alle finan­zi­el­len, recht­li­chen und per­sön­li­chen Aspek­te eines Man­dan­ten, um umfas­sen­de, lang­fris­tig opti­ma­le Lösun­gen zu ent­wi­ckeln.

Unse­re Leis­tun­gen

Unse­re Mitarbeiter*Innen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen garan­tie­ren ein Höchst­maß an Fach­kennt­nis, egal wie Ihr steu­er­li­ches, juris­ti­sches oder wirt­schaft­li­ches Pro­blem lau­tet. Wir haben garan­tiert den rich­ti­gen Ansprech­part­ner für Ihr indi­vi­du­el­les Anlie­gen.

unse­re Kern­kom­pe­tenz

Betriebs­wirt­schaft­li­che
Kom­pe­tenz

mit den rich­ti­gen Work­flows
zum zukunfts­si­che­ren Erfolg

Wir unter­stüt­zen und bera­ten Sie, um Ihr Unter­neh­men zukunfts­si­cher zu machen!

Effi­zi­en­tes HR-Manage­ment und Recrui­ting dank stra­te­gi­scher Bera­tung und moder­ner Platt­for­men.

Siche­rer und effi­zi­en­ter Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ohne Kom­pro­mis­se.

Erst­klas­si­ge und zukunfts­si­che­re IT-Lösun­gen, ganz indi­vi­du­ell auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten.

Aktu­el­le Mel­dun­gen für Sie

Hier fin­den Sie auf einen Blick die wich­tigs­ten News aus den Berei­chen Steu­er­be­ra­tung, BWL-Bera­tung, Heil­be­ru­fe­be­ra­tung und Pro­zess­be­ra­tung.

Gefälsch­te apo­Bank-Brie­fe im Umlauf
Nicht jede ärzt­li­che Tätig­keit im Kran­ken­haus ist auto­ma­tisch umsatz­steu­er­frei. Wer als Beleg­arzt auf eige­ne Rech­nung tätig wird, muss auf­pas­sen: Sobald Leis­tun­gen nicht direkt dem Pati­en­ten gel­ten, son­dern dem Kran­ken­haus zugu­te­kom­men, kann Umsatz­steu­er anfal­len.
Nicht jedes ärzt­li­che Gut­ach­ten ist auto­ma­tisch umsatz­steu­er­frei. Ins­be­son­de­re wenn der medi­zi­ni­sche Zweck fehlt, greift die Steu­er­be­frei­ung nicht. Ärz­te soll­ten  genau prü­fen, wel­che Leis­tun­gen unter die Umsatz­steu­er­pflicht fal­len – wir zei­gen, wor­auf es ankommt.
Ab 2025 gel­ten neue Regeln für elek­tro­ni­sche Kas­sen­sys­te­me – mit Mel­de­fris­ten, die Sie unbe­dingt ein­hal­ten müs­sen.
Wich­ti­ge Klar­stel­lung vom BFH zur Gewer­be­steu­er­pflicht in Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaf­ten