Was Unternehmer, Arbeitnehmer und Familien für 2026 wissen sollten
1. Mehr Steuerersparnis für Leiharbeiter
Leiharbeiter können aufatmen: Nach aktueller Rechtsprechung gelten sie häufig nicht beim Entleiher als erste Tätigkeitsstätte. Das bedeutet: Statt der einfachen Entfernungspauschale dürfen Hin- und Rückfahrt vollständig als Werbungskosten angesetzt werden – und zusätzlich gibt es in den ersten drei Monaten eine Verpflegungspauschale. Für viele ein spürbares Plus in der Steuererklärung.
2. Immobilien schneller abschreiben – mit Gutachten
Gebäude müssen nicht zwangsläufig über Jahrzehnte abgeschrieben werden. Wer nachweisen kann, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer vorliegt, darf deutlich höhere Abschreibungen geltend machen. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt: Ein fundiertes Gutachten kann hier den entscheidenden Unterschied machen – und zu dauerhaften Steuerersparnissen führen.
3. Streitpunkt Rentenbesteuerung: Einspruch lohnt sich
Bei Altverträgen mit Kapitalwahlrecht ist die Besteuerung laufender Rentenzahlungen weiterhin umstritten. Mehrere Musterverfahren laufen bereits. Empfehlung: Wer betroffen ist, sollte Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. So bleiben mögliche Steuervorteile offen, bis endgültig entschieden ist.
4. Familienheim schenken – auch über eine GbR
Die Schenkung des selbstgenutzten Familienheims zwischen Ehepartnern bleibt steuerfrei – sogar dann, wenn der Weg über eine GbR-Konstruktion führt. Wichtig ist jedoch: Die Formalien müssen stimmen. Voraussetzung ist, dass das Ehepaar das Objekt zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Zudem muss sich das Familienheim im Inland, in der EUoder imEWR befinden.
5. Sonderabschreibung: Vorsicht bei „neuem“ Wohnraum
Die attraktive Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum ist an strenge Bedingungen geknüpft. Wer bestehenden Wohnraum abreißt und neu baut, geht nach aktueller Rechtsprechung leer aus – denn steuerlich gilt das nicht als neuer Wohnraum. Ein klassischer Fall, bei dem Planung vor Baubeginn bares Geld spart.
6. E‑Rechnung: Pflicht seit 2025 – aber richtig
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, echte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. PDFs per E‑Mail reichen nicht aus. Gefordert sind strukturierte Formate nach europäischer Norm. Wer hier noch nicht umgestellt hat, sollte dringend handeln – auch im Hinblick auf spätere Betriebsprüfungen.
7. Unterhalt nur noch unbar absetzbar
Unterhaltszahlungen an Kinder oder Eltern können weiterhin steuerlich geltend gemacht werden – aber nur noch per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei 12.096 Euro. Eine kleine Formalie mit großer Wirkung.
8. Steuerfreie Überstundenzuschläge – kommt die Kehrtwende?
Eigentlich sollten Überstundenzuschläge ab 2026 teilweise steuerfrei werden. Doch Fachgremien schlagen Alarm und sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Bundesregierung hält zwar am Vorhaben fest, doch Änderungen sind wahrscheinlich. Hier lohnt es sich, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Fazit
Ob Arbeitnehmer, Unternehmer oder Familie: Die aktuellen Steuerentwicklungen bieten echte Gestaltungsspielräume, verlangen aber auch Aufmerksamkeit. Wer informiert ist und rechtzeitig reagiert, kann Risiken vermeiden – und Chancen nutzen.