Seit Ende Februar 2025 gelten neue Vorschriften für den Umgang mit Medizinprodukten, die auch Auswirkungen auf den Praxisalltag eines jeden (Zahn) Arztes haben können. Eine großeVeränderung betrifft die neue Betrachtung Einordnung von Software und deren Rolle bei Medizinprodukten. Im Wesentlichen lassen sich drei Anwendungsfälle unterscheiden:
1. Medizinprodukte mit integrierter Software
2. Kombinationen von Medizinprodukten mit Software, wie etwa der Praxissoftware
3. Software, die selbst ein Medizinprodukt ist
Für jeden dieser Fälle gibt es spezifische Anforderungen:
• Medizinprodukte mit integrierter Software: Bei Geräten, deren Software Daten analysiert, interpretiert und Therapie- oder Diagnosehinweise gibt – wie zum Beispiel eine automatische EKG-Auswertung – spielt die Software nun eine größere Rolle. Es gibt erstmals die Auflage, sicherheitsrelevante Software-Updates zu installieren und nach jedem Update eine Prüfung durchzuführen. Zudem muss nach jedem größeren Update eine neue Einweisung in die Nutzung des Geräts erfolgen. Die Prüfung nachInstandhaltungsmaßnahmen muss nun auch eine Funktionsprüfung der Software umfassen.
• Medizinprodukte und kombinierte Software: Hier ist sicherzustellen, dass medizinische Geräte in die IT-Netzwerkumgebung passen. Der Hersteller des Geräts muss hierzu konkrete Vorgaben machen.
• Software als Medizinprodukt: Die Verbreitung von KI inspiriert immer mehr Menschen, sich Gesundheits-Apps auf ihre Handys und Smartwatches zu laden. Diese sammeln Gesundheitsdaten und sprechen medizinische Empfehlungen aus. Wenn Sie solche Software im professionellen Umfeld nutzen möchten, sollten Sie als erstes prüfen, ob die Software als Medizinprodukt zugelassen ist. Wenn ja, sollten Sie beim Hersteller Risikoklasse und die Anforderungen zur IT-Netzwerkumgebung abfragen. Diese Vorgaben bestimmen die Instandhaltungs- und Prüfungsanforderungen. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihre Patienten Apps mit Daten mitbringen! Frei verfügbare Apps sind in der Regel keine Medizinprodukte und verfügen über keine gesicherten Messsysteme. Diagnosen und Therapien sollten daher nicht allein auf Grundlage dieser Daten gestellt werden.
Wichtige Anpassungen für Ihre Praxis
Durch die neuen Regelungen müssen der Umgang mit Medizinprodukten und insbesonderemit Software, die als Medizinprodukt gilt, sorgfältig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Eine weitere Änderung betrifft die neue Regelung des allgemeinen Instandhaltungsgebots. Empfohlene Wartungen können nach den neuen Regelungen nicht mehr (zum Beispiel aus Kostengründen) ausgesetzt werden.
Für die mess- und sicherheitstechnischen Kontrollen wurde die Frist grundsätzlich auf zwei Jahre verlängert. Ausnahmen bestehen, wenn der Hersteller aufgrund einer begründeten Risikoeinschätzung eine kürzere Frist vorgibt.
Achten Sie darauf, dass die Dokumentation Ihrer medizinischen Geräte aktuell ist, und prüfen Sie, ob Softwareprodukte in Ihr Bestandsverzeichnis aufgenommen werden müssen.
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