Was Betriebe 2026 steuerlich jetzt richtig machen müssen
1. Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Speisen gilt jetzt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Restaurant wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Davon profitieren insbesondere Handwerksbetriebe wie Bäckereien oder Metzgereien mit angeschlossenem Gastronomieangebot.
Wichtig bleibt die saubere Trennung: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Kassensysteme und Buchhaltung müssen entsprechend eingerichtet sein – andernfalls drohen Fehler bei der Umsatzsteuer.
2. Silvesternacht 2025/2026: Abrechnung bleibt heikel
Rund um den Jahreswechsel stellte sich für viele Gastronomiebetriebe die Frage, welcher Umsatzsteuersatz gilt, wenn Gäste vor Mitternacht bestellen, aber danach bezahlen.
Inzwischen zeigt sich: Entscheidend ist die Leistungserbringung, nicht der Zahlungszeitpunkt. Betriebe sollten ihre Abrechnungen aus der Silvesternacht nochmals prüfen und dokumentieren, um bei Nachfragen des Finanzamts vorbereitet zu sein.
3. Bewirtungskosten: Dokumentation ist 2026 wichtiger denn je
Geschäftliche Bewirtungen sind auch 2026 nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar – und nur dann, wenn die formalen Anforderungen vollständig erfüllt sind.
Neben der Rechnung müssen weiterhin bewirtete Personen sowie der konkrete Anlass nachvollziehbar festgehalten werden. Allgemeine Angaben reichen nicht aus. Eine saubere Dokumentation schützt vor Kürzungen bei der Betriebsprüfung.
4. Freistellungsbescheinigung: Nur noch digital
Für Betriebe, die Bauleistungen erbringen, gilt weiterhin: Ohne Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer behält der Auftraggeber 15 Prozent der Rechnungssumme ein.
Die Beantragung der Freistellungsbescheinigung erfolgt seit dem 06.08.2025 digital. Die Bescheinigungen dazu werden zentral per Post versandt. Wer aktuell Aufträge ausführt oder neue plant, sollte prüfen, ob die Bescheinigung vorliegt – und ausreichend Vorlauf für Verlängerungen einplanen.
5. Steuerbescheide kommen 2026 noch per Post
Der vollständig digitale Steuerbescheid wurde verschoben. Für das Jahr 2026 bedeutet das: Auch wenn Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden, kommen die Steuerbescheide weiterhin in Papierform per Post. Erst ab 2027 ist die ausschließliche digitale Zustellung vorgesehen.
6. Fahrtenbuch: Jetzt zählt Disziplin
Wer ein betriebliches Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzt und die 1‑Prozent-Regelung vermeiden möchte, kann 2026 weiterhin auf das Fahrtenbuch setzen.
Entscheidend ist jetzt: Das Fahrtenbuch muss lückenlos seit dem 1. Januar 2026 geführt werden – egal ob digital oder in Papierform. Nachträgliche Ergänzungen akzeptiert das Finanzamt nicht.
Fazit
2026 ist nicht nur gestartet – viele Änderungen wirken bereits im Tagesgeschäft. Wer Abläufe frühzeitig angepasst, Nachweise im Blick behält und formale Anforderungen ernst nimmt, vermeidet Risiken und verschafft sich steuerlich klare Vorteile.