So bereiten Sie Ihre Stammdaten auf die Empfängerverifizierung vor.
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine EU-weite Regelung in Kraft, die Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – und erfordert frühzeitige Anpassungen Ihrer Stammdaten.
Die neue EU-Verordnung zur Zahlungssicherheit im Euro-Zahlungsverkehr bringt Veränderungen mit sich: Ab dem 9. Oktober 2025 dürfen Banken SEPA-Überweisungen nur noch freigeben, wenn der Empfängername zur IBAN passt. Ziel dieser Maßnahme ist ein besserer Schutz vor Betrugsfällen und eine höhere Transparenz im Zahlungsverkehr.
Was bedeutet VoP konkret?
Bei jeder SEPA-Überweisung wird künftig eine automatisierte Empfängerverifizierung durch die Bank durchgeführt. Die Prüfung erfolgt nach dem Einreichen der Zahlung – innerhalb von Sekunden. Der Zahler entscheidet im Anschluss, ob die Überweisung freigegeben oder storniert wird.
Wer ist betroffen?
Kurz gesagt: alle.
Sobald Sie SEPA-Überweisungen tätigen oder empfangen – egal, ob über Zahlungsprogramme, Online-Banking oder ERP-Systeme – sind Sie direkt oder indirekt von der Verordnung betroffen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, indem Sie Ihre Stammdaten gründlich prüfen und aktualisieren:
- Achten Sie darauf, dass der Name des Zahlungsempfängers exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
- Prüfen Sie insbesondere Ihre Lieferanten-Stammdaten in den Systemen.
- Auch Ihr eigener Unternehmensname sollte bei der Rechnungsstellung mit dem tatsächlichen Kontoinhabername übereinstimmen – über alle Bankverbindungen hinweg.
Was passiert bei Abweichungen?
Wenn Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, haftet im Betrugsfall die Bank – jedoch nur, wenn Sie als Zahler korrekte Daten verwendet haben. Bei fehlerhaften Angaben liegt die Verantwortung bei Ihnen.
Praktische Tipps für Ihre Umsetzung:
- Ergänzen Sie Ihre Rechnungen um einen Hinweis zum korrekten Empfängernamen für Überweisungen.
- Falls Sie unter einem anderen Firmennamen auftreten, können Sie bei Ihrer Bank einen Handelsnamen hinterlegen.