So berei­ten Sie Ihre Stamm­da­ten auf die Emp­fän­ger­ve­ri­fi­zie­rung vor.

Ab dem 9. Okto­ber 2025 tritt eine EU-wei­te Rege­lung in Kraft, die Ban­ken ver­pflich­tet, bei jeder SEPA-Über­wei­sung den Emp­fän­ger­na­men mit der IBAN abzu­glei­chen. Die­se soge­nann­te „Veri­fi­ca­ti­on of Payee“ (VoP) betrifft sowohl Unter­neh­men als auch Pri­vat­per­so­nen – und erfor­dert früh­zei­ti­ge Anpas­sun­gen Ihrer Stamm­da­ten.

Die neue EU-Ver­ord­nung zur Zah­lungs­si­cher­heit im Euro-Zah­lungs­ver­kehr bringt Ver­än­de­run­gen mit sich: Ab dem 9. Okto­ber 2025 dür­fen Ban­ken SEPA-Über­wei­sun­gen nur noch frei­ge­ben, wenn der Emp­fän­ger­na­me zur IBAN passt. Ziel die­ser Maß­nah­me ist ein bes­se­rer Schutz vor Betrugs­fäl­len und eine höhe­re Trans­pa­renz im Zah­lungs­ver­kehr.

Was bedeu­tet VoP kon­kret?

Bei jeder SEPA-Über­wei­sung wird künf­tig eine auto­ma­ti­sier­te Emp­fän­ger­ve­ri­fi­zie­rung durch die Bank durch­ge­führt. Die Prü­fung erfolgt nach dem Ein­rei­chen der Zah­lung – inner­halb von Sekun­den. Der Zah­ler ent­schei­det im Anschluss, ob die Über­wei­sung frei­ge­ge­ben oder stor­niert wird.

Wer ist betrof­fen?

Kurz gesagt: alle.
Sobald Sie SEPA-Über­wei­sun­gen täti­gen oder emp­fan­gen – egal, ob über Zah­lungs­pro­gram­me, Online-Ban­king oder ERP-Sys­te­me – sind Sie direkt oder indi­rekt von der Ver­ord­nung betrof­fen.

Was soll­ten Sie jetzt tun?

Berei­ten Sie sich recht­zei­tig vor, indem Sie Ihre Stamm­da­ten gründ­lich prü­fen und aktua­li­sie­ren:

  • Ach­ten Sie dar­auf, dass der Name des Zah­lungs­emp­fän­gers exakt mit dem Kon­to­in­ha­ber über­ein­stimmt.
  • Prü­fen Sie ins­be­son­de­re Ihre Lie­fe­ran­ten-Stamm­da­ten in den Sys­te­men.
  • Auch Ihr eige­ner Unter­neh­mens­na­me soll­te bei der Rech­nungs­stel­lung mit dem tat­säch­li­chen Kon­to­in­ha­ber­na­me über­ein­stim­men – über alle Bank­ver­bin­dun­gen hin­weg.

Was pas­siert bei Abwei­chun­gen?

Wenn Emp­fän­ger­na­me und IBAN nicht über­ein­stim­men, haf­tet im Betrugs­fall die Bank – jedoch nur, wenn Sie als Zah­ler kor­rek­te Daten ver­wen­det haben. Bei feh­ler­haf­ten Anga­ben liegt die Ver­ant­wor­tung bei Ihnen.

Prak­ti­sche Tipps für Ihre Umset­zung:

  • Ergän­zen Sie Ihre Rech­nun­gen um einen Hin­weis zum kor­rek­ten Emp­fän­ger­na­men für Über­wei­sun­gen.
  • Falls Sie unter einem ande­ren Fir­men­na­men auf­tre­ten, kön­nen Sie bei Ihrer Bank einen Han­dels­na­men hin­ter­le­gen.