Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen der Kleinunternehmerregelung in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Erhöhung der Umsatzgrenzen:
• Vorjahr: Der zulässige Umsatz steigt von bisher 22.000 € auf 25.000 €.
• Laufendes Jahr: Die Grenze erhöht sich von 50.000 € auf 100.000 €. Wird diese 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, und es erfolgt ein Wechsel zur Regelbesteuerung.
Wenn Sie durch uns eine fortlaufende Überwachung der Grenzen wünschen, bitten wir Sie in dem Fall um eine regelmäßige Einreichung der Buchführungsunterlagen – eine Einreichung der Unterlagen alle 3 Monate ist ratsam.
2. Rechnungsstellung:
Kleinunternehmer müssen in ihren Rechnungen auf die Steuerbefreiung hinweisen (§19 UStG).
3. Erleichterungen bei der E‑Rechnungspflicht:
Obwohl ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von E‑Rechnungen eingeführt wird, sind Kleinunternehmer davon ausgenommen. Sie können weiterhin Rechnungen in Papierform oder als PDF versenden. Allerdings müssen sie in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
4. Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung:
Die verpflichtende Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt für Kleinunternehmer ab dem Jahr 2024. Dies bedeutet eine erhebliche bürokratische Entlastung.
5. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung:
Unternehmer können auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, wobei dieser Verzicht für fünf Jahre bindend ist.
Der Verzicht kann bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres erklärt werden (z. B. für 2025 bis zum 28. Februar 2027).
6. EU-weite Regelungen:
Ab 2025 können auch im EU-Ausland ansässige Unternehmer die deutsche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sofern sie die genannten Umsatzgrenzen einhalten.
Deutsche Kleinunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen.
Diese Reformen zielen darauf ab, die Kleinunternehmerregelung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen sowohl national als auch innerhalb der EU zu stärken.