Nicht jedes ärzt­li­che Gut­ach­ten ist auto­ma­tisch umsatz­steu­er­frei. Ins­be­son­de­re wenn der medi­zi­ni­sche Zweck fehlt, greift die Steu­er­be­frei­ung nicht. Ärz­te soll­ten  genau prü­fen, wel­che Leis­tun­gen unter die Umsatz­steu­er­pflicht fal­len – wir zei­gen, wor­auf es ankommt.

Vie­le Ärz­te gehen davon aus, dass ärzt­li­che Gut­ach­ten grund­sätz­lich umsatz­steu­er­frei sind – doch das stimmt nicht unein­ge­schränkt. Ob die Steu­er­be­frei­ung nach § 4 Nr. 14 UStG greift, hängt vom Zweck des Gut­ach­tens ab.

Wich­tig: Nur Gut­ach­ten, die einem kon­kre­ten medi­zi­ni­schen Zweck die­nen – also z. B. der Dia­gno­se, der The­ra­pie­ent­schei­dung oder der Pati­en­ten­ver­sor­gung – sind umsatz­steu­er­frei.
Nicht umsatz­steu­er­frei sind hin­ge­gen Gut­ach­ten, die für ver­si­che­rungs­recht­li­che, sozi­al­recht­li­che oder pri­va­te Zwe­cke erstellt wer­den, etwa:

  • Attes­te zur Vor­la­ge beim Arbeit­ge­ber
  • Gut­ach­ten für Ver­si­che­run­gen ohne medi­zi­ni­sche Rele­vanz
  • Rei­se­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen ohne ärzt­li­che Not­wen­dig­keit

Was bedeu­tet das für Ihre Pra­xis?
Wenn Sie regel­mä­ßig Gut­ach­ten oder Beschei­ni­gun­gen aus­stel­len, soll­ten Sie jeden Ein­zel­fall prü­fen:

  • Liegt ein medi­zi­ni­scher Zweck vor?
  • Wer ist Auf­trag­ge­ber?
  • Wird das Gut­ach­ten im Rah­men einer Heil­be­hand­lung erstellt?

Die Abgren­zung ist oft nicht ein­fach – und bei fal­scher Ein­ord­nung dro­hen unan­ge­neh­me Fol­gen: Denn wer irr­tüm­lich davon aus­geht, dass bestimm­te Gut­ach­ten umsatz­steu­er­frei sind, obwohl sie es nicht sind, muss mit Umsatz­steu­er­nach­zah­lun­gen, Zins­for­de­run­gen und ggf. einer rück­wir­ken­den Ver­lust der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung rech­nen.

Gera­de klei­ne­re Pra­xen, die bis­lang als Klein­un­ter­neh­mer nach § 19 UStG kei­ne Umsatz­steu­er aus­ge­wie­sen haben, lau­fen Gefahr, durch steu­er­pflich­ti­ge Gut­ach­ten die Umsatz­gren­ze zu über­schrei­ten – mit der Fol­ge, dass sämt­li­che Umsät­ze ab dem Fol­ge­jahr umsatz­steu­er­pflich­tig wer­den.

Unser Rat:
Sor­gen Sie jetzt für kla­re Abrech­nungs­struk­tu­ren und doku­men­tie­ren Sie den Zweck der Gut­ach­ten­er­stel­lung sau­ber. So ver­mei­den Sie spä­te­re Dis­kus­sio­nen mit dem Finanz­amt.