Viele Software-Hersteller haben bereits Kontrollen der E‑Rechnungen in ihren Rechnungsprozessen integriert. Sie sind sich nicht sicher, ob diese ausreichend sind? Gerne können Sie uns kontaktieren. Wie werfen gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf Ihren Prozess und unterstützen Sie.
Zusammenfassend erhalten Sie nochmal einen Überblick über die wichtigsten Infos zur E‑Rechnung:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnungsstellung (E‑Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Integrität sowie Authentizität von E‑Rechnungen sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Prüfungsschritte beachten:
1. Gesetzliche Verpflichtung prüfen:
• Verpflichtung zur E‑Rechnung: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zur Ausstellung und zum Empfang von E‑Rechnungen verpflichtet ist.
• Ausnahmen: Informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen von der Verpflichtung, beispielsweise bei bestimmten Direktaufträgen.
2. Technische Voraussetzungen schaffen:
• Formatwahl: Stellen Sie sicher, dass Ihre E‑Rechnungen dem geforderten Standard entsprechen, wie beispielsweise dem XRechnung-Format.
• Systemintegration: Integrieren Sie geeignete Softwarelösungen in Ihre bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme, um E‑Rechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen.
3. Prüfung der E‑Rechnung:
à 1. Formale Validierung: Überprüfen Sie, ob die E‑Rechnung den formalen Anforderungen entspricht, einschließlich der Verwendung des korrekten Formats und der vollständigen Datenfelder.
à 2. Inhaltliche Prüfung: Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sind und die rechnerische Richtigkeit gegeben ist. — Sonst kein Vorsteuerabzug!
à 3. Authentizität und Integrität: Gewährleisten Sie die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der E‑Rechnung durch geeignete technische Maßnahmen.
4. Archivierung:
• Elektronische Archivierung: Speichern Sie E‑Rechnungen revisionssicher und stellen Sie sicher, dass sie während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar sind.
Durch die sorgfältige Umsetzung dieser Schritte können Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung profitieren.