Warum Bewirtungskosten ab 2026 nur noch mit perfekter Dokumentation steuerlich zählen
Mit Schreiben vom 19. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Spielregeln für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten deutlich verschärft. Hintergrund ist die verpflichtende Einführung der E‑Rechnung – und der damit verbundene Fokus der Finanzverwaltung auf lückenlose, digitale Nachweise.
Die Folge: Schon kleine Formfehler führen künftig dazu, dass Bewirtungskosten nicht mehr anerkannt werden.Damit Ihnen das nicht passiert, fassen wir für Sie zusammen, worauf es jetzt wirklich ankommt.
Was sich nicht geändert hat – und worauf Sie sich weiterhin verlassen können
Auch künftig gilt:
- Geschäftliche Bewirtungskosten sind nur zu 70 % steuerlich abzugsfähig
- Private Anlässe bleiben steuerlich außen vor
- Trinkgelder sind weiterhin abzugsfähig – sofern sie belegbar sind
Die eigentlichen Risiken liegen also nicht im Inhalt, sondern in der Form.
Wo ab 2026 die größten Stolperfallen lauern
Die Rechnung wird zum Nadelöhr
Ohne formal einwandfreie Rechnung gibt es keinen Betriebsausgabenabzug – unabhängig davon, wie plausibel oder notwendig die Bewirtung war.
- Bei kleineren Rechnungen reicht eine „pauschale Beschreibung“ künftig nicht mehr aus
- Bei höheren Beträgen müssen zusätzliche Pflichtangaben enthalten sein, insbesondere Sie bzw. Ihr Unternehmen als Rechnungsempfänger
Besonders heikel: Nachträgliche handschriftliche Ergänzungen sind steuerlich nicht mehr abgesichert.
Unsere Empfehlung: Bestehen Sie direkt im Restaurant auf eine korrekte Rechnung.
Anlass und Teilnehmer: Pflicht, nicht Kür
Zusätzlich zur Rechnung verlangt die Finanzverwaltung eine zeitnahe Dokumentation:
- Warum wurde bewirtet?
- Wer hat teilgenommen?
Diese Angaben müssen eindeutig der Rechnung zugeordnet sein – entweder direkt auf dem Beleg oder über einen fest verbundenen Bewirtungsnachweis. Fehlen diese Informationen, ist der Abzug vollständig verloren.
Digital heißt: eindeutig, vollständig, nachvollziehbar
Neu ist der konsequente Fokus auf digitale Ordnung:
- Rechnung
- Bewirtungsangaben
müssen zusammengehören, technisch wie organisatorisch.
Lose Belege, getrennte Ablagen oder unklare Zuordnungen werden künftig regelmäßig beanstandet – mit dem Ergebnis, dass das Finanzamt den Abzug schlicht streicht.
Kassenbon heute, E‑Rechnung morgen – möglich, aber riskant
Zwar ist es zulässig, zunächst einen Kassenbeleg zu erhalten und später eine E‑Rechnung nachzureichen.Entscheidend ist jedoch, dass beide Belege sauber miteinander verknüpft und gemeinsam archiviert werden.Ohne klare Verbindung gilt: kein Abzug.
Unsere Empfehlung: Bewirtungskosten neu denken
Wer Bewirtungskosten weiterhin steuerlich nutzen möchte, sollte ab 2026 folgende Grundsätze beherzigen:
- Rechnungen sofort inhaltlich prüfen
- Bei höheren Beträgen: korrekter Rechnungsempfänger zwingend
- Anlass und Teilnehmer immer dokumentieren
- Belege digital gemeinsam ablegen
- Keine Provisorien, keine „Nachträge“, keine Einzelzettel
Unser Fazit
Die größte Gefahr liegt künftig nicht im Geschäftsessen selbst, sondern in der Dokumentation danach. Saubere Prozesse schützen vor Steuernachteilen – Nachlässigkeit führt schnell zum kompletten Verlust der Betriebsausgaben.
Gerne unterstützen wir Sie. Sprechen Sie uns an – bevor aus einem Geschäftsessen ein steuerlicher Verlust wird.